Herzlich willkommen.
Egal ob Ihr privates Zuhause, Ihr Ferienhaus, Ihre Wohnanlage oder Ihr Firmengebäude. Als Solo-Dienstleister betreue ich Ihre Immobilie kompetent, zuverlässig und gewissenhaft. Um Ihren Vorlieben zu entsprechen, biete ich Flexibilität. Sie entscheiden, welche Dienste Sie bevorzugen, in welchen Abständen, ob regelmäßig, wöchentlich oder monatlich und wofür ich zuständig sein soll. Zuvor wird von mir Ihr Objekt kostenlos besichtigt.
Wohnen, Unterkunft, Arbeiten
Weg, Parkplatz, Außenanlage
Haushalts- / Geschäftsauflösung
Ich informiere Sie bei Glasbruch, Stromausfall, Heizungsausfall, Liftausfall, Wasserbruch, Sturmschäden, Einbruch und empfehle regionale Fachbetrieb Adressen.
*Kommt es zu einem Unfall, weil der Besitzer keinen Winterdienst leistet, kann der Geschädigte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Hinweise zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):
Die Durchführung von handwerklichen Leistungen, erfolgt durch die vom Eigentümer beauftragte fachkundige Unternehmen (z.B. Elektroinstallateur, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Lifttechnik, Spengler,
Dachdecker, Maler etc.).
Hinweise zur Mietverwaltung
Die Mietverwaltung z.B. Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für die Mieter, die Überwachung von Reparaturen und Renovierungen in der Wohnung, die Kontrolle der Mietzahlungen sowie die
Vermietung selbst, einschließlich des Mietvertrags und der Übergabe bei Ein- und Auszug, erfolgt durch den Vermieter oder einer zertifizierten Hausverwaltung.
Es können vom Eigentümer Reinigungskräfte oder Reinigungsdienste für Treppenhaus und Fensterglas beauftragt werden oder dem Mieter übertragen werden. Im Mietvertrag muss allerdings die Treppenhausreinigung in eindeutiger Formulierung festgehalten werden, damit eine Pflicht des Mieters besteht, diese durchzuführen. Die Hausordnung mit Reinigungsplan kann festlegen, wer wann die Reinigung durchzuführen hat.
Kleinreparaturen sind kleinere Reparaturen an Gegenständen zum Beispiel: Befestigung von Lichtschalter, Steckdosen, Türgriffe, lockere Schrauben.
Wird der reine Privatweg nicht für den allgemeinen Verkehr benötigt, dann braucht der Schnee nicht geräumt zu werden. Bei einem reinen Privatweg sollte jedoch ein Schild
angebracht werden, dass auf „Privatweg - Kein Winterdienst“ hinweist.
Bei einer halböffentlichen Privatstraße greift allerdings die Verkehrssicherungspflicht und
der Schnee muss geräumt und bei Glätte gestreut werden – gem. der Stadt-/Gemeindeverordnung. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Ratsam ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die eine Schadensregulierung leistet (Gehweg, Treppe, Dach, herabfallende Äste auf geparkten Autos u.s.w.).
Die Kosten für Haus- und Grundstücksbetreuung variieren je nach Art und Umfang der Dienstleistungen sowie der Größe der Immobilie. Zuvor erfolgt eine kostenlose Besichtigung.